Im Bezirk nutzen wir die Instrumente, die uns zur Verfügung stehen um bezahlbaren Wohnraum zu schützen. In Milieuschutzgebieten können Luxusmodernisierungen verhindert werden. Mit aktuell acht Milieuschutzgebieten wohnt jede:r dritte Bürger:in von Tempelhof-Schöneberg in einem Milieuschutzgebiet.
Weitere Gebiete in Mariendorf, im Schöneberger Norden und in Friedenau werden untersucht. In Milieuschutzgebieten kann Mietraum nicht in Wohneigentum umgewandelt werden. Das Baugesetzbuch hält allerdings in § 172 (4) Nr. 6 BauGB eine Ausnahme bereit. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen muss der Bezirk immer dann genehmigen, wenn die Eigentümerin bzw. der Eigentümer sich dazu verpflichtet innerhalb von sieben Jahren Wohnungen nur an die Mieter:innen zu veräußern.
In so einem Fall muss der Bezirk die Genehmigung erteilen – so geschehen in der Eisenacher Straße 66 und anderen Wohnhäusern. Es ist Zeit, dass diese Ausnahmeregelung endlich aus dem Baugesetzbuch verschwindet. Es ist Zeit für eine mieterfreundlichere Bundesregierung.
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