Fragen und Antworten rund um die Berliner Bezirksverwaltung

Was ist bei den Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung anders als bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus?

Am 26.09.2021 können die Wähler:innen in Berlin mit fünf Stimmen darüber mitentscheiden, wie sich der Bundestag, das Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlung zusammensetzen wird.

Die fünfte Stimme entscheidet über die Zusammensetzung der Bezirksverordnetenversammlung (= BVV). Es handelt sich hierbei um eine reine Listenwahl. Das bedeutet, dass die Zusammensetzung allein durch die relativen Stimmenanteile bestimmt wird (ohne Kandidat:innen aus den Wahlkreisen).  

Für die Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung gilt eine Drei-Prozent-Sperrklausel.

Wer darf die Bezirksverordnetenversammlung wählen?

Wahlberechtigt sind in Berlin lebende deutsche und andere EU-Staatsbürger:innen. Anders als bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus besteht bereits mit Vollendung des 16. Lebensjahrs ein Wahlrecht bei Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung.

Wie setzt sich die Bezirksverwaltung zusammen?

Die Bezirksverwaltung setzt sich aus der Bezirksverordnetenversammlung und dem Bezirksamt zusammen.

Welche Aufgaben hat die Bezirksverordnetenversammlung (= BVV)?

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die Mitglieder des Bezirksamtes, darunter auch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister.

Die BVV kontrolliert das Bezirksamt, regt Verwaltungshandeln an und hat für bestimmte Sachverhalte alleinige Beschlussrechte. Dazu gehören zum Beispiel Rechtsverordnungen zur Festsetzung von Bebauungsplänen oder der Entwurf des Bezirkshaushaltsplans. Darüber hinaus stehen der BVV umfangreiche Informations- und Auskunftsrechte zu.

Welche Aufgaben haben das Bezirksamt bzw. die Bezirksamtsmitglieder (Stadträtinnen und -räte, Dezernentinnen und Dezernenten)?

Die BVV wählt die Mitglieder des Bezirksamtes mit einfacher Mehrheit. Die Mitglieder des Bezirksamtes führen jeweils einen eigenständigen Geschäftsbereich. Das heißt, sie führen die Verwaltung. Geschäftsbereiche können verschiedene Ämter, Serviceeinheiten und/oder Beauftragte umfassen. Die Bezirksamtsmitglieder führen die Geschäfte ihres Bereichs immer im Namen des Bezirksamtes. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Die Stimme der Bezirksbürgermeisterin oder des Bezirksbürgermeisters gibt den Ausschlag, wenn es zur Stimmengleichheit kommt.

Was macht eine Bezirksbürgermeisterin oder ein Bezirksbürgermeister?

Die Bezirksbürgermeisterin oder der Bezirksbürgermeister hat den Vorsitz im Bezirksamt und ist Mitglied im Rat der Bürgermeister. Zu ihrem oder seinem Geschäftsbereich gehört das Rechtsamt und der Steuerungsdienst sowie in der Regel der Bereich der Serviceeinheit Finanzen und Personal. Von hier wird die Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne und der Investitionsplanung gesteuert und koordiniert.

Welche Änderungen des Bezirksverwaltungsgesetzes sind im Rahmen des „Zukunftspaktes Verwaltung“ 2021 geplant?

Der Senat und die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister haben am 14. Mai 2019 den „Zukunftspakt Verwaltung“ geschlossen. In diesem Zusammenhang ist eine Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes geplant.

Ziel ist es unter anderem, eine klare Strukturierung der Geschäftsbereiche der Stadträtinnen und Stadträte vorzunehmen. Die Ausschussorganisation des Rates der Bürgermeister soll den Fachausschüssen der jeweiligen Geschäftsbereiche entsprechen.

Die feste Zuordnung der Geschäftsbereiche soll zudem ein erfolgreiches Personalmanagement sicherstellen. Die Serviceeinheiten „Finanzen“ und „Personal“ werden bindend der Bezirksbürgermeisterin oder dem Bezirksbürgermeister zugeordnet. Damit soll ihre Rolle gestärkt werden. Dazu gehört auch eine herausgehobenere Mitwirkung an Zielvereinbarungen.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt um ein Mitglied erweitert. Statt bisher fünf werden sechs Mitglieder das Bezirksamt vertreten.

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